Beitragsübersicht

Stand: 08.März 2019

Beitragsgruppe Aktive Mitglieder* Passive Mitglieder Senioren 60+ Mitglieder ohne Abt.-Zugehörigkeit Familienbeitrag
Altersgruppe
bis 14 Jahre
Altersgruppe
15 – 18 jahre
Altersgruppe
ab 18 Jahre

Sockelbeitrag

27,00 €
33,00 €
55,00 €
60,00 €
60,00 €
150,00 €

variable Beitrag pro Abt.

zuzüglich
zuzüglich
zuzüglich

Basketball

33,00 €
47,00 €
65,00 €
30,00 €

Fußball-Senioren

9,00 €
11,00 €
23,00 €
30,00 €

Judo**

38,00 €
32,00 €
20,00 €
30,00 €

Leichtathletik

13,00 €
7,00 €
5,00 €
30,00 €

Tischtennis

3,00 €
3,00 €
5,00 €
30,00 €

Damensport

3,00 €
3,00 €
5,00 €
30,00 €

Fußball-Jugend

33,00 €
33,00 €
11,00 €
30,00 €
jährlich wiederkehrende Gebühren

Jahressichtungsmarke Judo aktiv

15,50 €
15,50 €
15,50 €

Jahressichtungsmarke Judo passiv

3,00 €
3,00 €
3,00 €
einmalig enstehende Gebühren
Aufnahmegebühr Judo-Abteilung
20,00 €
Passgebühr Fußball-Jgd.-Abteilung
7,50 €

*) der Gesamtbeitrag für aktive Mitglieder setzt sich aus dem altersbezogenen Sockelbeitrag + dem altersbezogenen variablen Abteilungsbeitrag zusammen.
Mitglieder die in mehreren Abteilungen aktiv Sport betreiben, bezahlen einmal den Sockelbeitrag, plus den variablen Beitrag der Abteilungen in
denen sie gemeldet sind.
**) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familienbeitrag“ des SC Borchen:
Unter die Beitragsstaffelung „Familienbeitrag“ fällt folgender Personenkreis:

  1. Angehörige einer Familie/Lebensgemeinschaft mit gleichem Wohnsitz bestehend aus mindestens einem Erwachsenen und zwei Kindern,
    sofern die Summe der Einzelbeiträge aller Mitglieder größer dem festgelegten Familienbeitragssatz ist.
  2. Ein „Auffüllen“ der Familie durch Leerbeitritt oder passive Mitgliedschaft aus rechnerischen Gründen ist nicht zulässig.
  3. Der Familienbeitrag für mitgeführte Kinder gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, bzw. solange sich diese in der Ausbildung befinden
    und kein eigenes Einkommen erzielen. Dieser Nachweis ist jährlich durch das Mitglied zu erbringen. Der Nachweis muss
    spätestens bis zum 30. Januar eines jeden Jahres dem Vorstand oder dem Abteilungsleiter vorliegen.
    Die passive Mitgliedschaft eines Familienmitglieds wird bei der Ermittlung des Familienbeitrages nicht berücksichtigt.
  4. Der Familienbeitrag beträgt ab dem 1.1.2009 jährlich 150,- Euro.