Beitragsübersicht

Stand: 08.März 2026

Abteilungen aktive Mitglieder *)
Altersgruppe
bis 14 Jahre
Altersgruppe
15 - 18 Jahre
Altersgruppe
ab 18 Jahre
Sockelbeitrag 27,00 € 33,00 € 55,00 €
variabler Beitrag pro Abt. zuzüglich zuzüglich zuzüglich
Basketball 33,00 € 47,00 € 65,00 €
Darts-Sport 35,00 € 35,00 € 35,00 €
Fitness & Gesundheit-Abt. 3,00 € 3,00 € 5,00 €
Fußball-Jugend 33,00 € 33,00 € 11,00 €
Fußball-Senioren 9,00 € 11,00 € 23,00 €
Judo 38,00 € 32,00 € 20,00 €
Leichtathletik 13,00 € 7,00 € 5,00 €
Schwerter-Abt. 38,00 € 32,00 € 20,00 €
Tischtennis 3,00 € 3,00 € 5,00 €
Ving Tsung 38,00 € 32,00 € 20,00 €
Passiver Beitrag 30,00 €
Senioren 60+ Beitrag 60,00 €
Mitglieder ohne Abt.-Zugehörigkeit 60,00 €
Familienbeitrag **) 150,00 €
jährlich wiederkehrende Gebühren
Jahressichtmarke Judo aktiv 22,00 €
Jahressichtmarke Judo passiv 3,50 €
einmalig entstehende Gebühren
Aufnahmegebühr Judo-Abteilung 30,00 €

*) Der Gesamtbeitrag für aktive Mitglieder setzt sich aus einem altersbezogenen Sockelbeitrag sowie einem altersabhängigen,variablen Abteilungsbeitrag zusammen.

Mitglieder, die in mehreren Abteilungen aktiv Sport betreiben, zahlen den Sockelbeitrag einmal sowie zusätzlich
den variablen Beitrag für jede Abteilung, in der sie gemeldet sind.

**) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familienbeitrag“ des SC Borchen:

Unter die Beitragsstaffelung „Familienbeitrag“ fällt folgender Personenkreis:

  1. Angehörige einer Familie oder Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Wohnsitz, bestehend aus mindestens einem Erwachsenen und zwei Kindern, sofern die Summe der Einzelbeiträge aller Mitglieder den festgelegten Familienbeitrag übersteigt.
  2. Ein „Auffüllen“ der Familie durch Scheinbeitritte oder passive Mitgliedschaften aus rein rechnerischen Gründen ist nicht zulässig.
  3. Der Familienbeitrag für berücksichtigte Kinder gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise solange sie sich in Ausbildung befinden und kein eigenes Einkommen erzielen. Ein entsprechender Nachweis ist jährlich durch das Mitglied zu erbringen undmuss spätestens bis zum 30. Januar eines jeden Jahres dem Vorstand oder der Abteilungsleitung vorliegen.

Passive Mitgliedschaften von Familienangehörigen werden bei der Berechnung des Familienbeitrags nicht berücksichtigt.