Beitragsübersicht

Stand: 08.März 2026

Beitragsgruppe Aktive Mitglieder*
Altersgruppe
bis 14 Jahre
Altersgruppe
15 – 18 jahre
Altersgruppe
ab 18 Jahre

Sockelbeitrag

27,00 €
33,00 €
55,00 €

variable Beitrag pro Abt.

zuzüglich
zuzüglich
zuzüglich

Basketball

33,00 €
47,00 €
65,00 €

Fußball-Senioren

9,00 €
11,00 €
23,00 €

Judo**

38,00 €
32,00 €
20,00 €

Leichtathletik

13,00 €
7,00 €
5,00 €

Tischtennis

3,00 €
3,00 €
5,00 €

Damensport

3,00 €
3,00 €
5,00 €

Fußball-Jugend

33,00 €
33,00 €
11,00 €

 

Passiver Beitrag

30,00 €

Senioren 60+ Beitrag

60,00 €

Mitglieder ohne Abt.-Zugehörigkeit

60,00 €

Familienbeitrag **)

150,00 €

 

jährlich wiederkehrende Gebühren

Jahressichtungsmarke Judo aktiv

22,00 €

Jahressichtungsmarke Judo passiv

3,50 €
einmalig enstehende Gebühren

Aufnahmegebühr Judo-Abteilung

30,00 €

*) Der Gesamtbeitrag für aktive Mitglieder setzt sich aus einem altersbezogenen Sockelbeitrag sowie einem altersabhängigen,variablen Abteilungsbeitrag zusammen.

Mitglieder, die in mehreren Abteilungen aktiv Sport betreiben, zahlen den Sockelbeitrag einmal sowie zusätzlich
den variablen Beitrag für jede Abteilung, in der sie gemeldet sind.


**) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Beitragsgruppe „Familienbeitrag“ des SC Borchen:

Unter die Beitragsstaffelung „Familienbeitrag“ fällt folgender Personenkreis:

  1. Angehörige einer Familie oder Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Wohnsitz, bestehend aus mindestens einem Erwachsenen und zwei Kindern, sofern die Summe der Einzelbeiträge aller Mitglieder den festgelegten Familienbeitrag übersteigt.
  2. Ein „Auffüllen“ der Familie durch Scheinbeitritte oder passive Mitgliedschaften aus rein rechnerischen Gründen ist nicht zulässig.
  3. Der Familienbeitrag für berücksichtigte Kinder gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beziehungsweise solange sie sich in Ausbildung befinden und kein eigenes Einkommen erzielen. Ein entsprechender Nachweis ist jährlich durch das Mitglied zu erbringen undmuss spätestens bis zum 30. Januar eines jeden Jahres dem Vorstand oder der Abteilungsleitung vorliegen.

Passive Mitgliedschaften von Familienangehörigen werden bei der Berechnung des Familienbeitrags nicht berücksichtigt.